Hohe Nachzahlung für Beamte auch im Ruhestand (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (im II. Quartal.2026) >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


DBB kritisiert Pläner zur Förderung privater Pflegevorsorge als Billiglösung; 07.06.2012

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Meldungen zur Beihilfe des Bundes und der Länder:

DBB kritisiert Pläner zur Förderung privater Pflegevorsorge als Billiglösung

Deutliche Kritik hat der dbb an den Plänen zur steuerlichen Förderung der privaten Pflegevorsorge geübt, denen das Kabinett am 6. Juni 2012 zugestimmt hat. Der stellvertretende Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt sagte: Dass sich die Koalitionspartner vor dem Hintergrund der immer drängenderen Notwendigkeit einer nachhaltigen Reform der Finanzierung der Pflegeversicherung gerade einmal auf eine Förderung in Höhe von fünf Euro monatlich geeinigt haben, ist aus Sicht des dbb ein Armutszeugnis. Mit einer derartigen Billiglösung werden keine Probleme gelöst.

Vor dem Hintergrund der derzeit nicht von der Pflegeversicherung getragenen Restkosten, die im Falle von Pflegebedürftigkeit anfallen, wären die in eine private Zusatzversicherung einzuzahlenden Beiträge besonders für Geringverdiener unerreichbar hoch, so der dbb Vize weiter. Daran ändert auch ein aus Steuermitteln finanzierter Zuschuss von 60 Euro im Jahr nichts. Zudem ist mehr als fraglich, ob eine derart bescheidene Bezuschussung auch bei denen, die sich die Zusatzvorsorge leisten können, die eigentlich erforderlichen Anreize für eine ergänzende Absicherung setzen wird. Der Bundesregierung sei vorzuhalten, dass die im Koalitionsvertrag laut angekündigte umfassende Reform der Pflegeversicherung erneut einem Konsens auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner unterworfen wurde.

Der dbb hatte bereits in seinen Stellungnahmen zu den Pflegereformen der vergangenen Jahre die Bildung einer Kapitalrücklage im Bereich der sozialen Pflegeversicherung als den erfolgversprechenderen Weg bezeichnet, die zukünftigen besonders durch den demografischen Wandel und medizinisch-technischen Fortschritt bedingten finanziellen Belastungen abzumildern.

Nach der Verabschiedung durch das Bundeskabinett soll nun der Gesetzentwurf im Eilverfahren bis zur Sommerpause über die parlamentarischen Hürden gebracht werden. Die Neuregelung für den Pflegezuschuss soll zum 1. Januar 2013 in Kraft treten.

Quelle: Pressemeldung des dbb beamtenbund und tarifunion, 07.06.2012


 

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