Klinikverzeichnis - rund um die Beihilfe
Bad Füssing
Das Sanatorium ist beihilfeberechtigt als Vorsorge- und Reha-Einrichtung nach § 30 GewO und §107. 2 SGB V Abs. 2 anerkannt. Arzt, Therapie und Thermalbad im Haus.
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