Beihilfe des Bundes: Ambulante Leistungen

Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte - Ausgabe 2023

Beamtenrecht - leicht gemacht. Mit allen wichtigen Themen zu Besoldung, Beamtenversorgung und Beihilfe. Ausführlich wird vor allem das Kapitel "Beihilfe und Kliniken" behandelt. Für nur 7,50 Euro können Sie das beliebte Taschenbuch bestellen (im ABO sparen Sie 10 Prozent und zahlen nur 6,75 Euro) >>>zur Bestellung

MEDIRENTA: Beihilfe – leicht gemacht!

KomplettService für Privatversicherte, Beamtinnen und Beamte sowie deren Angehörige. MEDIRENTA übernimmt für Sie die komplette Kranken- und Pflegekostenabrechnung mit allen dafür notwendigen Formalitäten, achten dabei bereits im Vorfeld auf
erstattungsfähige Verschreibungen und Arztrechnungen und erledigen für Sie die gesamte Korrespondenz mit Beihilfestellen, Ärzten, Kranken- und Pflegekassen. Mehr Infos unter 030 / 27 00 00 oder direkt unter www.medirenta.de

Ambulante Leistungen

Die Beihilfeleitungen für "Ambulante Leistungen" sind in den §§ 12 bis 21 der Bundebeihilfeverordnung (BBhV) geregelt.

Ambulante Leistungen

§ 12 Ärztliche Leistungen

§ 13 Leistungen von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern

§ 14 Zahnärztliche Leistungen

§ 15 Implantologische Leistungen

§ 15a Kieferorthopädische Leistungen

§ 15b Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen

§ 16 Auslagen, Material- und Laborkosten

§ 17 Zahnärztliche Leistungen für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf

§ 18 Psychotherapie, psychosomatische Grundversorgung, psychotherapeutische Akutbehandlung

§ 18a Gemeinsame Vorschriften für die Behandlungsformen psychoanalytisch begründete Verfahren und Verhaltenstherapie

§ 19 Psychoanalytisch begründete Verfahren

§ 20 Verhaltenstherapie

§ 21 Psychosomatische Grundversorgung


 

Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.bundesbeihilfeverordnung.de © 2024