Bundesbeihilfeverordnung: § 20 Tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie

Vorteile für den öffentlichen Dienst

Vergleichen und sparen: Baufinanzierung - Berufsunfähigkeitsabsicherung - KapitalanlagenKrankenzusatzversicherung - Private Krankenversicherung - zuerst vergleichen, dann unterschreiben - Online-Vergleich Gesetzliche KrankenkassenZahnzusatzversicherung  -

Brutto/Netto: >>>hier können Sie es ausrechnen lassen

PDF-SERVICE: zehn eBooks zu den wichtigsten Themen für Beamte und dem Öffentlichen Dienst
Für nur 15 Euro im Jahr können Sie mehr als zehn Taschenbücher als eBook herunterladen: Beamtenrecht, Besoldung, Beamtenversorgung, Beihilfe) sowie Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Frauen im öffentlichen Dienst. Sie können die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen
>>>mehr Informationen


Zur Übersicht der Bundesbeihilfeverordnung

Bundesbeihilfeverordnung (BBhV):

§ 20 Tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie

(1) Aufwendungen für Behandlungen der tiefenpsychologisch fundierten und der analytischen Psychotherapie nach den Nummern 860 bis 865 der Anlage zur Gebührenordnung für Ärzte sind je Krankheitsfall nur in folgendem Umfang beihilfefähig:

1. tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie von Erwachsenen:

.

Einzelbehandlung 

Gruppenbehandlung   

 Regelfall 

50 Sitzungen 

40 Sitzungen 

 besondere Fälle 

30 weitere Sitzungen

20 weitere Sitzungen

 wenn das Behandlungsziel in den genannten

Sitzungen noch nicht erreicht worden ist


höchstens 20 weitere

Sitzungen


höchstens 20 weitere

Sitzungen

.

2. analytische Psychotherapie von Erwachsenen:

.

 

Einzelbehandlung 

Gruppenbehandlung 

Regelfall 

80 Sitzungen

40 Sitzungen

bei erneuter eingehender
Begründung der Therapeutin /
des Therapeuten 


80 weitere Sitzungen 


40 weitere Sitzungen 

in besonderen
Ausnahmefällen 

nochmals 80 weitere Sitzungen 

nochmals 40 weitere Sitzungen 

wenn das Behandlungsziel

in den genannten Sitzungen noch

nicht erreicht worden ist

begrenzte Behandlungsdauer

von bis zu 60 weiteren

Sitzungen

begrenzte Behandlungsdauer

von bis zu 30 weiteren

Sitzungen

.

3. tiefenpsychologisch fundierte oder analytische Psychotherapie von Kindern

.

 

Einzelbehandlung 

Gruppenbehandlung 

Regelfall 

70 Sitzungen 

40 Sitzungen

bei erneuter eingehender
Begründung der Therapeutin /
des Therapeuten 


50 weitere Sitzungen  


20 weitere Sitzungen 

in besonderen
Ausnahmefällen 

nochmals 30 weitereSitzungen 

 

nochmals 15 weitere Sitzungen 



.

4. tiefenpsychologisch fundierte oder analytische Psychotherapie von Jugendlichen

.

 

Einzelbehandlung 

Gruppenbehandlung 

Regelfall 

90 Sitzungen  

40 Sitzungen

bei erneuter eingehender
Begründung der Therapeutin /
des Therapeuten  


50 weitere Sitzungen   


20 weitere Sitzungen  

in besonderen
Ausnahmefällen  

nochmals 40 weitere Sitzungen 

nochmals 30 weitere Sitzungen 



In medizinisch besonders begründeten Einzelfällen kann die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die durch Gutachten belegte notwendige Behandlung auch für eine über die in Satz 1 Nummer 3 und 4 zugelassene Höchstzahl von Sitzungen hinaus anerkannt werden. Hierüber entscheidet die oberste Dienstbehörde.
(2) Der Beihilfefähigkeit steht nicht entgegen, wenn bei tiefenpsychologisch fundierter oder analytischer Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Bezugspersonen einbezogen werden.
(3) Im Rahmen psychoanalytisch begründeter Verfahren ist die simultane Kombination von Einzel- und Gruppentherapie grundsätzlich ausgeschlossen. Auf dem Gebiet der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie kann eine solche Kombination nur bei niederfrequenten Therapien auf Grund eines besonders begründeten Erstantrages durchgeführt werden.


 

PDF-SERVICE für 15 Euro

Für nur 15,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie zu den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

...

INFO-DIENST & Taschenbuch für 22,50 Euro (Komplettpreis)

Doppelt informiert - gut informiert! Sie interessieren sich für die Themen "Beamte und öffentlicher Dienst" und möchten auf dem Laufenden bleiben? Zum Komplettpreis von 22,50 Euro (inkl. Versand und MwSt.) informieren wir Sie ein ganzes Jahr (beginnend ab der Buchung für 12 Monate) über alles Wichtige im Öffentlichen Dienst und Beamtenbereich.

 

INFO-DIENST

10 x jährlich 

Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte"

1 x jährlich

Sie erfahren von uns - regelmäßig - die wichtigsten Änderungen bzw. Neuregelungen im öffentlichen Dienst sowie des Beamtenrechts in Bund und Ländern. Der INFO-DIENST umfasst auch alle Publikationen des INFO-SERVICE als OnlineBücher. Die Infos umfassen neben dem Bereich "Beamtinnen und Beamte in Bund und Ländern" auch über die privatisierten Bereiche von Bahn, Post und Telekom.

Sie erhalten die jährliche Zusendung des beliebten Taschenbuches "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte". In Kapitel gegliedert werden die gesamten Themen des Beamtenrechts verständlich erläutert: Besoldung, Arbeitszeit, Urlaub, Nebentätigkeit, Personalrat, Reise- und Umzugskosten, Beamtenversorgung und Beihilfe. Daneben erfahren Sie die Trends im Öffentlichen Dienst. Als zusätzlichen Service enthält das Taschenbuch einen Sonderteil "Heilkuren und Sanatoriumsaufenthalte". 

 

 

Zur Bestellung >>>weiter

NEU:
Seminare zur Beamtenversorgung für Behördenmitarbeiter und Personalräte


Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

seit dem Jahr 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung, sowie zur Beamtenversorgung Online. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei OnlineBücher: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder) >>>zur Bestellung


mehr zu: Bundesbeihilfeverordnung
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.bundesbeihilfeverordnung.de © 2024